Stand 11. Juli 2022

Weingut Mehofer – Neudeggerhof, Stephan Mehofer

mit Sitz in 3471 Neudegg 14, ATU65614249

  1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Für die Geschäftsbeziehung (Verkauf und die Lieferung von Waren) zwischen dem Weingut Mehofer – Neudeggerhof, Stephan Mehofer, (im Folgenden „Weingut Mehofer“) und dem Käufer (im Folgenden „Kunde“) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, und zwar sowohl gegenüber Unternehmern als auch Verbrauchern, gegenüber letzteren jedoch nur insoweit, als keine zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) oder anderer Gesetze dem entgegenstehen.

1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt das Weingut Mehofer nicht an und werden somit nicht Vertragsinhalt. Es sei denn, das Weingut Mehofer hat den abweichenden Bedingungen des Kunden ausdrücklich durch schriftliche Bestätigung zugestimmt.

1.3. Für das Erfordernis der Schriftform im Sinne dieser AGB ist eine Erklärung auf elektronischem Wege per E-Mail oder Telefax ausreichend.

  1. PREISE

2.1. Die in Katalogen, Prospekten, Preislisten sowie auf der Website und im Online-Shop angegebenen Preise sind, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich Abweichendes angeführt, unverbindliche Richtpreise in Euro. Für vorhergehende Bestellungen verrechnete Preise sind für allfällige Nachbestellungen nicht verbindlich.

2.2. Sämtliche angeführte Preise beziehen sich nur auf die Waren und umfassen weder allfällige Versand-, Zustell-, und Verpackungskosten.

2.3. Die Preise auf der Website gelten für Lieferungen im Inland und beinhalten die gültige Umsatzsteuer. Die übrigen Preislisten enthalten je nach Abnehmer nähere Angaben zur Umsatzsteuer.

2.4. Bei Lieferungen ins Ausland umfassen die Preise keine Ein- und Ausfuhrzölle sowie sonstige in Zusammenhang mit der Lieferung ins Ausland entstehenden Steuern und Abgaben. Lieferungen außerhalb Österreichs können nur dann erfolgen, wenn der Lieferung keine gesetzlichen oder unverhältnismäßigen logistischen Hindernisse entgegenstehen. Alle durch die Zustellung und Lieferung ins Ausland entstehenden Kosten, einschließlich allfälliger Ein- bzw. Ausfuhrabgaben, trägt der Kunde zur Gänze selbst. Diese werden, was die Zustellkosten betrifft, sofern sie dem Weingut Mehofer bekannt sind, in der Bestellbestätigung ausgewiesen. Der Kunde hat sämtliche Abgaben selbst abzuführen. Sollten sie dem Weingut Mehofer aus welchem Grund auch immer in Rechnung gestellt werden, so hat der Kunde dem Weingut Mehofer den jeweiligen Betrag zu erstattet.

  1. VERTRAGSABSCHLUSS

3.1. Der Kunde gibt seine Bestellung per Post, Telefon, Fax, E-Mail oder im Online-Shop ab. Ab Zugang beim Weingut Mehofer liegt ein verbindliches Angebot für den Kauf der gewählten Waren seitens des Kunden vor. Reservierungen werden als Bestellungen verstanden und sind diesen gleichgestellt. Der Kunde erhält eine Bestellbestätigung per E-Mail. Diese ist die Annahme des Angebots durch das Weingut Mehofer und der Vertrag ist zustande gekommen.

3.2. Sollten sich die ausgewiesenen Preise bis zum Zeitpunkt der Abgabe einer Bestellung durch den Kunden verändert haben so weist das Weingut Mehofer den Kunden auf diesen Umstand in der Bestellbestätigung hin und fordert den Kunden seinerseits zur Bestätigung auf. Gleiches gilt, wenn der Kunde eine von Weingut Mehofer in Auftrag gegebene Zustellung wünscht. In diesen Fällen ist der Vertrag mit Zugang der Bestätigung des Kunden beim Weingut Mehofer zustande gekommen.

3.3. Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.

  1. ZAHLUNG

4.1. Bei Zustandekommen des Vertrags ist der gesamte Kaufpreis bei Erhalt der Rechnung zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart.

4.2. Der Kaufpreis ist jedenfalls spätestens bei Lieferung der Ware fällig, es sei denn, es wurde etwas Abweichendes schriftlich vereinbart. Dies gilt auch für Teillieferungen, bei denen der Kaufpreis für die jeweils gelieferten Teilmengen zu bezahlen ist.

4.3. Ist Lieferung mit Zustellung vereinbart, so werden diese und eine allenfalls vom Kunden gewünschte Transportversicherung als zusätzliche Kosten auf der Rechnung ausgewiesen und gemeinsam mit dieser fällig. Das Weingut Mehofer behält sich vor, die Zustellkosten vorab in Gänze oder teilweise einzuheben.

4.4. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist und der verrechnete Preis nicht bei Lieferung vollständig bezahlt wird, ist der Überbringer der Waren berechtigt, diese auf Kosten des Kunden wieder mitzunehmen.

4.5. Grundsätzlich sind Barzahlungen, Kredit- und Bankomatkartenzahlungen sowie Überweisungen möglich. Es ist jedoch zu beachten, dass die Zahlungsart von der Bestell- und Lieferart abhängig ist und nicht alle Varianten offenstehen. Das Weingut Mehofer teilt dem Kunden die unterschiedlichen Zahlungsmöglichkeiten daher gesondert mit.

4.6. Rabatte oder Boni müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Bei Bezahlung mit Gutscheinen kann für allfällige Restbeträge keine Gutschrift ausgestellt werden. Die Einlösefrist von Warengutscheinen etc. richtet sich nach dem an den Warengutscheinen etc. angegebenen Datum.

  1. EIGENTUMSVORBEHALT

5.1. Das Weingut Mehofer behält sich das Eigentum an allen Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren (Zustellkosten, Abgaben, Steuern etc.) vor.

  1. BESTELLUNGEN, LIEFERFRIST, LIEFERHINDERNISSE

6.1. Das Weingut Mehofer nimmt Bestellungen per Telefon, Fax oder E-Mail direkt im Weingut oder über den Online-Shop von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr entgegen. Die Bestellzeiten können vom Weingut Mehofer entsprechend den Angaben in Werbeaussendungen bzw. von Zeit zu Zeit geändert werden. Sofern Bestellungen außerhalb der Bestellzeiten eingehen, gelten diese erst am Beginn der Bestellzeit am nächsten Werktag als zugegangen.

6.2. Bei der Bestellung hat der Kunde einen gewünschten Liefertermin sowie einen Ersatztermin und den genauen Lieferort zu nennen. Der Kunde ist verpflichtet, zu diesen Terminen die ordnungsgemäße Übernahme der bestellten Ware am angegebenen Lieferort sicherzustellen.

6.3. Sofern der Kunde die Waren nicht am Weingut abholt, erfolgt die vom Kunden gewünschte Lieferung durch das Weingut Mehofer oder sofern dies mit dem Kunden vereinbart wurde oder durch einen vom Weingut Mehofer beauftragten Spediteur Transporteur zu geschäftsüblichen Zeiten. Im Fall der Nichtannahme von bestellter Ware ist das Weingut Mehofer berechtigt, den Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen wie z.B. erhöhte Transportkosten oder Zwischenlagerungskosten zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn das Weingut Mehofer seine Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt. Dem Kunden steht es selbstverständlich frei, bei entsprechender Mitteilung an das Weingut Mehofer im Rahmen der Bestellung selbst einen Spediteur zu beauftragen oder die Waren am Weingut abzuholen. Dies liegt außerhalb des Verantwortungsbereichs des Weingut Mehofers. Siehe auch Punkt ‎8.3

6.4. Die Annahme von Bestellungen erfolgt unter Vorbehalt der Liefermöglichkeiten solange der Vorrat reicht. Das Weingut Mehofer behält sich vor dem Kunden auch geringere Mengen zuzuteilen.

6.5. Wird die Lieferung oder die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist durch vom Weingut Mehofer nicht zu vertretende Umstände unmöglich, so erlischt die Lieferpflicht zu dem vorgesehenen Liefertermin. Zu den vom Weingut Mehofer nicht zu vertretenden Umständen gehören insbesondere: Schwierigkeiten beim Bezug der Waren oder Vormaterialien von Dritten, die verspätete Freigabe der Waren durch den Lieferanten des Weingut Mehofer, Betriebsstörungen (auch bei Lieferanten des Weingut Mehofer), Verkehrsstörungen, Aussperrungen und Streiks sowie sämtliche Fälle von höherer Gewalt.

6.6. Das Weingut Mehofer wird in den unter Punkt 6.5 genannten Fällen den Kunden unverzüglich kontaktieren, um einen Ersatztermin für die verhinderte Lieferung zu vereinbaren. Sofern dem Kunde vom Weingut Mehofer ein neuer Liefertermin angeboten wird, der nicht später als zwei Wochen nach dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin liegt, und die Lieferung zu diesem neuen Termin auch ordnungsgemäß durchgeführt wird, liegt eine rechtzeitige Lieferung durch das Weingut Mehofer im Sinne dieser AGB vor.

6.7. Kann das Weingut Mehofer dem Kunden keinen neuen Liefertermin anbieten oder kann auch der neue Liefertermin aus den oben genannten Fällen (Unmöglichkeit der Lieferung zum vereinbarten Termin aus durch das Weingut Mehofer nicht zu vertretenden Umständen) nicht eingehalten werden, ist das Weingut Mehofer berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Der Kunde kann in diesen Fällen ebenso vom Vertrag zurücktreten.

6.8. Bei teilbaren Leistungen hat der Kunde kein Rücktrittsrecht betreffend lieferbarer Teile, soweit Teile der Leistung erfüllbar und für den Kunde verwendbar sind. Unter den gleichen Voraussetzungen bzw. wenn die restlichen Teile rechtzeitig (im Sinne von Punkt 6.5) nachgeliefert werden können, ist der Kunde nicht berechtigt, die Annahme von Teillieferungen zu verweigern.

6.9. Erklärt der Kunde ungerechtfertigt, am Vertrag nicht festhalten zu wollen und stimmt das Weingut Mehofer dem schriftlich zu, so hat das Weingut Mehofer Anspruch auf 15% des Kaufpreises als pauschalierter Schadenersatz („Stornogebühr“). Für Verbraucher siehe jedoch unten Punkt 10.

6.10. Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen durch den Kunde bedürfen grundsätzlich der Schriftform und sind nur bei entsprechender Bestätigung seitens des Weinguts Mehofer möglich. Tipp-, Schreib- und Rechenfehler seitens Weingut Mehofer werden vorbehalten.

  1. VERZUG DES KUNDEN

7.1. Beim Weingut Mehofer bestellte bzw. kommissionierte Ware ist innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung bzw. Kommissionierung abzuholen. Eine allfällige längere Lagerzeit, bis zu maximal 4 Wochen muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

7.2. Wird die Ware innerhalb dieser Frist nicht abgeholt, hat das Weingut Mehofer das Recht, entweder die Ware auf Gefahr des Kundes unter Anrechnung einer Lagergebühr von 5% des Rechnungsbetrages pro angefangenem Monat plus Umsatzsteuer zu lagern und auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen, oder aber nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an einen anderen Kunden weiterzuverkaufen, wobei in diesem Fall der Kunde eine sofort fällige Manipulationsgebühr von 10% des Kaufpreises plus Umsatzsteuer zu zahlen hat.

7.3. Ist der Kunde mit einer Zahlung oder sonstigen Leistungen in Verzug, so ist das Weingut Mehofer berechtigt:

  • die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Leistung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufzuschieben;
  • eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen;
  • den gesamten oder noch offenen Kaufpreis sofort fällig zustellen (Terminverlust); dies gilt auch bei Vereinbarung einer Ratenzahlung mit einem Verbraucher unter der Voraussetzung, dass das Weingut Mehofer seine Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens 6 Wochen fällig ist sowie das Weingut Mehofer den Verbraucher unter Androhung des Terminverlustes und Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen erfolglos gemahnt hat.
  • bei Nichtzahlung des im Mahnschreiben genannten Termins, unverzüglich eine Mahnklage einzubringen, deren Kosten der Kunde trägt;
  • Verzugszinsen von 4% pro Jahr gegenüber Verbrauchern iSd KSchG und 9,2% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank gegenüber Unternehmern, plus allfälliger Umsatzsteuer zu verrechnen;
  • bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten sowie
  • vom Kunde die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, zu verlangen, wobei der Kunde verpflichtet ist, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstitute ergeben. Darüber hinaus ist jeder weitere dem Weingut Mehofer dadurch entstehende Schaden unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
  1. GEFAHRENÜBERGANG

8.1. Bei Selbstabholung der Ware durch den Kunden gehen Nutzung und Gefahr spätestens mit der Übergabe der Ware am Hof (Geschäftssitz) auf den Kunden über.

8.2. Bei Zustellung der Ware durch das Weingut Mehofer selbst gehen Nutzung und Gefahr mit der Übergabe an den Kunden oder an eine sich am Lieferort als Vertreter des Kunden zu erkennen gebende Person auf den Kunden über.

8.3. Bei Zustellung durch einen Spediteur bzw. Transporteur gehen Nutzung und Gefahr mit der Übergabe der Ware von Weingut Mehofer an den Spediteur bzw. Transporteur auf den Kunden über. Die Zustellung erfolgt somit auf Kosten und Gefahr des .

8.4. Wird eine Spedition bzw. ein Transporteur laut Vereinbarung mit dem Kunden vom Weingut Mehofer beauftragt, so ist die Ware gemäß den AGB des jeweiligen Transportunternehmens, jedoch betraglich begrenzt, versichert. Wenn der Kunde eine zusätzliche Versicherung wünscht, muss dies im Vorhinein bekanntgegeben und mit dem Weingut Mehofer vereinbart werden. Die diesbezüglichen Kosten trägt der Kunde.

8.5. Bei Zustellung an Verbraucher im Sinne des KSchG gehen Nutzung und Gefahr auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von ihm bestimmten, vom Spediteur bzw. Transporteur verschiedenen Dritten, abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne eine vom Weingut Mehofer vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, geht die Gefahr bereits mit Aushändigung der Ware an den Spediteur bzw. Transporteur über.

  1. GEWÄHRLEISTUNG

9.1. Zusagen, wie über die Verwendbarkeit oder besondere Eigenschaften der Ware, oder Erklärungen der Angestellten vom Weingut Mehofer sind unverbindlich und stellen keine ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, sofern diese nicht schriftlich erfolgen.

9.2. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass sämtliche Mängel dem Weingut Mehofer unverzüglich angezeigt werden. Erkennbare Mängel sind dabei sofort bei Übernahme, versteckte Mängel nach Entdeckung und unter Vorlage der angebrochenen Ware und Originalrechnung bekanntzugeben.

9.3. Ein Gewährleistungsanspruch ist in jedem Fall mit dem Kaufpreis der gelieferten und mangelhaften Ware begrenzt.

9.4. Das Weingut Mehofer erfüllt seine Gewährleistungsverpflichtungen nach eigener Wahl entweder durch Lieferung mangelfreier Ware, Verbesserung, Nachlieferung von Fehlmengen oder Rückabwicklung des Kaufvertrages (Rückzahlung des Kaufpreises) innerhalb einer angemessenen Frist.

9.5. Handelsübliche oder geringfügige, technisch bedingte Abweichungen der Qualität, Quantität, Farbe, Größe, Ausrüstung, Design oder des Gewichtes stellen weder Gewährleistungsmängel noch eine Nichterfüllung des Vertrages dar.

9.6. Das Weingut Mehofer haftet nicht für geschmackliche, farbliche, materialmäßige sowie mustermäßige Übereinstimmung oder sonstige Übereinstimmungsmerkmale von nachbestellter Ware. Entsprechendes gilt für nach Muster bestellte Ware, soweit sich die Abweichung in den handelsüblichen und technischen Grenzen befindet.

9.7. Nach Verkostung, Konsumation oder begonnener Ver- oder Bearbeitung der Ware ist jeder Gewährleistunganspruch ausgeschlossen.

9.8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gemäß Pkt.8.

  1. SCHADENERSATZ

10.1. Das Weingut Mehofer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an der Person. Unternehmer haben das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu beweisen.

10.2. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn und sonstiger Folgeschäden ausgeschlossen. Weiters ist ihnen gegenüber die Haftung mit 10 % des Kaufpreises begrenzt. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgeschlossen. Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des KSchG gilt dies nicht.

  1. RÜCKTRITTSRECHT DES VERBRAUCHERS

11.1. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des KSchG und hat er seine Bestellung per Post, Telefon, Telefax, E-Mail oder über eine Internet-Bestellung via Website aufgegeben, so kann er innerhalb von 14 Werktagen (Montag bis Freitag) ab dem Tag des Eingangs der Ware beim Kunden schriftlich den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Der Rücktritt bedarf keiner Begründung, sondern muss nur fristgerecht abgesendet werden. Der Kunde erhält nach erfolgter Rücksendung der Ware den bereits bezahlten Kaufpreis zurückerstattet, hat jedoch die Kosten der Rücksendung zu tragen.

  1. JUGENDSCHUTZ

12.1. Die Abgabe und die Zustellung von Wein und Spirituosen kann nur an Personen über 18 Jahren erfolgen. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist das Weingut Mehofer berechtigt, Ware erst nach Legitimation durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu übergeben. Im Fall der berechtigten Verweigerung der Übergabe ist der Kunde zum Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verpflichtet.

  1. EDV-VERARBEITUNG UND KUNDENDATEN

13.1. Der Kunde stimmt zu, dass die bei der Bestellung/dem Kauf bekannt gegebenen Daten über ihn unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden, im jeweils notwendigen Ausmaß zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Kundenpflege verwendet. Im Rahmen der Kundenpflege werden die gesammelten Daten seitens des Weingut Mehofer nicht an andere Unternehmen weitergegeben.

  1. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

14.1. Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sind, hat dies nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bleibt unverändert bestehen.

14.2. Erfüllungsort ist sowohl für das Weingut Mehofer als auch für den Kunden 3471 Neudegg 14, Österreich.

14.3. Zur Entscheidung aller im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in 3430 Tulln, Österreich ausschließlich zuständig.

14.4. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.5. Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des KSchG gilt Punkt 14.3 nicht. Punkt 14.4 mit der Einschränkung, dass unter den Bedingungen des Art 6 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse abzuwendende Recht („Rom I“) besondere Verbraucherschutzbestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dem gewählten österreichischen Recht vorgehen können.

Kikerikiiii!

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